Familienrecht
Das Familienrecht gilt als Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Zusätzlich regelt es bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Wir beraten Sie gerne bei:
§ Scheidung
§ Scheidungsfolgevereinbarungen
§ Eheverträgen
§ Unterhaltsangelegenheiten
§ Kindschaftssachen
§ Gesetzlichen Betreuungen
Familienrecht
Das Familienrecht gilt als Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Zusätzlich regelt es bestehende gesetzliche Vertretungsfunktionen, wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
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