Verwaltungsrecht

Das Ver­wal­tungs­recht re­gelt das Ver­hält­nis zwischen der Re­gie­rung und der öf­fent­lichen Ver­wal­tung zu sei­nen Bür­gern. Es nor­miert aber auch den Rechts­schutz der Bür­ger ge­gen Ak­te der öf­fent­lichen Ver­wal­tung. Das klas­sische Bei­spiel ist die von einer Be­hör­de er­las­sene Ver­wal­tungs­ak­te, der den Bür­ger in seinen Rech­ten trifft, etwa ein Ge­büh­ren­be­schei­d. Hier­ge­gen gibt es Rechts­mit­tel und Ver­fah­ren, die sich nach dem Ver­wal­tungs­recht rich­ten.

Wir beraten Sie gerne bei:

§ Anträgen an die Verwaltung

§ Widersprüchen gegen Bescheide

§ Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht

Verwaltungsrecht

Das Ver­wal­tungs­recht re­gelt das Ver­hält­nis zwischen der Re­gie­rung und der öf­fent­lichen Ver­wal­tung zu sei­nen Bür­gern. Es nor­miert aber auch den Rechts­schutz der Bür­ger ge­gen Ak­te der öf­fent­lichen Ver­wal­tung. Das klas­sische Bei­spiel ist die von einer Be­hör­de er­las­sene Ver­wal­tungs­ak­te, der den Bür­ger in seinen Rech­ten trifft, etwa ein Ge­büh­ren­be­schei­d. Hier­ge­gen gibt es Rechts­mit­tel und Ver­fah­ren, die sich nach dem Ver­wal­tungs­recht rich­ten.

Wir beraten Sie gerne bei:

§ Anträgen an die Verwaltung

§ Widersprüchen gegen Bescheide

§ Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht